Aufgrund der aktuellen Nieders. CORONA-Verordnung gilt für den Landkreis Verden ab dem 01.12.2021 für Sportanlagen in geschlossenen Räumen inklusive der Umkleiden und Duschen folgendes:
Die Nutzung ist nur noch geimpften und genesenen Personen mit Testnachweis erlaubt.
Die entsprechenden Nachweise sind mitzubringen, da der Verein dieses überprüfen wird!